Organisatorisches

Verordnung

Um Ergotherapie in Anspruch nehmen zu dürfen, benötigen Sie die Freigabe Ihres Arztes in Form einer Verordnung für Ergotherapie vom Haus- oder Facharzt.

Diese Verordnung muss vor Therapiebeginn bzw. spätestens nach der 1. Therapie chefärztlich bewilligt sein (bei Ihrer Krankenkasse per Post/Fax/online oder persönlich).

Auf der Verordnung sollte stehen:
10 x Ergotherapie á 60 min/45min/30min (bei Bedarf) mit Hausbesuch

Für Beratungsgespräche benötigen Sie keine Verordnung.

Kostenrückerstattung

Wir sind als Wahl-Ergotherapeutinnen bei der ÖGKK, BVAEB, SVS und KFA gelistet.
Für eine Teilrefundierung bei diesen Kassen können Sie nach Therapieende die bewilligte Verordnung gemeinsam mit der von uns ausgestellten Original-Honorarnote einreichen. 

Je nach Krankenkasse wird Ihnen ein prozentualer Anteil rückvergütet. Die Restkosten können je nach Vertrag durch Ihre Unfall- / Zusatzversicherung übernommen werden. Bitte klären Sie die jeweiligen Einzelheiten mit Ihrer zuständigen Versicherung ab.

Schienenanpassungen: Preise auf Anfrage (je nach Größe).

Hausbesuche bieten wir in den Bezirken 1120, 1130, 1140, 1150, 1160 und in Wien-Umgebung (Purkersdorf, Mauerbach, Gablitz, Pressbaum, andere auf Anfrage) an.

Stornobedingungen

Terminabsagen müssen bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Bei zu späten Stornierungen oder bei Nichterscheinen zu einem Termin müssen wir die volle Leistung in Rechnung stellen.
Die Kosten dafür werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die versäumte Zeit bei zu spätem Erscheinen zu einem Termin nicht am Ende der Therapie angehängt werden kann.